Nur Warenproben bzw. Muster oder Geschenke bis 50 Euro netto (pro Empfänger/pro Jahr) sieht die Finanzverwaltung als nicht umsatzsteuerbar an, es entsteht also weder in Deutschland noch in dem anderen Mitgliedstaat Umsatzsteuer. Dabei ist eine ordentliche Dokumentation für die Buchhaltung wichtig.
mehrEs ist nicht rechtmäßig, sich als Minijobber bei mehreren Arbeitgebern anstellen zu lassen und dabei die Grenze der geringfügigen Beschäftigung zu überschreiten. Die Vergütungen werden zusammengerechnet. Es gibt auch kein “Ehegatten-Splitting”, bei dem nur einer arbeitet und dann den doppelten Betrag sozialabgabenfrei verdienen könnte.
mehrAngaben mit Preisreduzierung können eine unzulässige Werbung sein, wenn der angegebene Preis tatsächlich höher ist als der niedrigste Preis der letzten 30 Tage.
mehrSeit dem „Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ vom 23.12.2002 ist in § 28p Abs. 10 SGB IV geregelt, dass Arbeitgeber wegen Beschäftigter in privaten Haushalten nicht in die Betriebsprüfungen einbezogen werden. Seit der gesetzlichen Neuregelung ist umstritten, ob die Befreiung für die turnusmäßig stattfindenden Betriebsprüfungen und auch für anlassbezogene Prüfungen (z. B. bei Verdacht auf Schwarzarbeit) gilt.
mehrOb ein Dauernutzungsrecht bewertungsrechtlich als Grundvermögen anzusehen ist, richtet sich nicht allein nach der zivilrechtlichen Bezeichnung. Maßgeblich ist, ob der Nutzungsberechtigte wirtschaftlich wie ein Eigentümer gestellt ist, insbesondere ob er die Anschaffungs- oder Herstellungskosten trägt und ihm Substanz und Ertrag des Wirtschaftsguts auf Dauer zustehen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
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